Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz
Mit den Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist das Anti-Terror-Paket der Regierung nun komplett. Dieses sieht neben den erweiterten Ermittlungsbefugnissen auch neue Tatbestände im Strafgesetzbuch (StGB), wie etwa die „Gutheißung einer terroristischen Straftat“ vor. Mit dem Anti-Terror-Paket hat die Koalition auf die Terroranschläge im vergangenen Juli in Norwegen reagiert. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen im kommenden Jahr.
Laut Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) wird es allerdings noch ein
Hearing des Innenausschusses geben, um die in der Begutachtung
geäußerten Datenschutzbedenken zu klären. Den Abgeordneten sei es
natürlich „unbenommen“, auch nach dem Regierungsbeschluss noch Bedenken
zu formulieren, so der Bundeskanzler.
Erweiterte Gefahrenforschung
Die
Novelle zum SPG sieht unter anderem vor, dass Behörden künftig auch bei
einzelnen Verdächtigen sogenannte Erweiterte Gefahrenerforschung
vornehmen können. Bisher war dies nur bei Tätergruppen der Fall. Konkret
geht es um die Überwachung von Personen, die sich öffentlich für Gewalt
aussprechen beziehungsweise sich Kenntnisse verschaffen, mit denen
Terroranschläge verübt werden können.
Standortdaten ohne richterliche Genehmigung
Neue
Ermittlungsmethoden bekommt die Polizei durch die Anwendung von
„technischen Mitteln mit Übertragung von Signalen“. Dabei handelt es
sich konkret um Peilsender, die an einem Fahrzeug angebracht werden
können, anstatt die Person direkt zu verfolgen. Und auch Standortdaten
von Begleitpersonen sollen künftig erhoben werden dürfen. Dies könnte
laut Innenministerium etwa bei einer Entführung aber auch bei einem
angedrohten Selbstmord von Nutzen sein.
Die erweiterten Überwachungsmöglichkeiten sollen nicht durch den
Richter genehmigt werden, jedoch soll der Rechtsschutzbeauftragte
informiert werden. Bei befürchteten Verstößen gegen den Datenschutz kann
dieser Beschwerde bei der Datenschutzkommission einlegen. Auch die
Löschungsverpflichtung von Daten ist künftig klar definiert: Einmal
erhobene Daten dürfen nur dann länger gespeichert bleiben, wenn es noch
Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gibt. Sonst müssen sie nach
spätestens einem Jahr gelöscht werden.
"Lizenz zum Bespitzeln"
„Die
Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz zeigt, dass die Gier nach
Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen grenzenlos ist. Die
Bedrohungslage hat sich in den letzten drei Jahren nicht wesentlich
verändert. Die Sicherheitsbehörden erhalten damit die Lizenz zum
Bespitzeln der BürgerInnen“, kritisierte der Justizsprecher der Grünen,
Albert Steinhauser. Er sieht die SPÖ in der Verantwortung. „Ob es der
SPÖ wirklich ein Anliegen ist, im Rahmen eines Hearings im
Innenausschuss das Gesetz deutlich zu entschärfen, werden wir uns noch
anschauen“, so der grüne Justizsprecher
Angriff auf Bürgerrechte
Die Plattform gegen den Überwachungsstaat
warnte vor der Kriminalisierung von politischem Engagement."Bereits in
der Vergangenheit haben wir erlebt, dass die Behörden, insbesondere der
Bundesverfassungsschutz, nicht gerade zimperlich im Umgang mit Daten
sind“, sagte Sigrid Maurer, Sprecherin der Plattform. „Die Einhaltung
der Grundrechte muss oberste Priorität haben - die SPÖ darf sich nicht
mit ein paar kosmetischen Änderungen, die nur einen Placebo-Effekt
haben, zufrieden geben und muss in der parlamentarischen Debatte für die
Rücknahme der gefährlichsten Verschärfungen sorgen und sich für eine
effektive Kontrolle der Polizei einsetzen“, so Maurer.
„Wir haben es hier nicht mit einem Anti-Terror-Paket, sondern mit einem `Anti-Grundrechts-Paket` zu tun“, sagte Niklas Schinerl von Greenpeace. „Mit diesem Gesetz erhält die Polizei noch mehr Befugnisse bei noch geringerer Kontrolle und kann ohne konkreten Verdacht bereits mit Ermittlungen beginnen - damit vollzieht Österreich einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungs- und Spitzelstaat“, so Schinerl.
Quelle: http://futurezone.at
Der Ministerrat hat am Dienstag die Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz (SPG) beschlossen, die im kommenden Jahr in
Kraft treten soll. Davor soll es noch ein Hearing im Innenausschuss
geben. Kritiker sehen in der Gesetzesnovelle einen Angriff auf die
Bürgerrechte und eine Lizenz zum Bespitzeln. Die Plattform gegen den
Überwachungsstaat warnt vor der Kriminalisierung von politischem
Engagement.