Undurchsichtige Bonitätsprüfungen
Bonitätsbewertungen
entscheiden darüber, ob jemand einen Kredit bekommt und zu welchen
Konditionen er ihn bekommt. Informationen über die Verlässlichkeit und
Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers werden auf unterschiedliche,
datenschutzrechtlich nicht immer unbedenkliche Art und Weise gesammelt.
Das hat eine Erhebung der Arbeiterkammer gezeigt, die bei fünf Banken
nachfragte, wie Bonitätsdaten gesammelt werden.
Verbraucherkredit-Richtlinie
Die Prüfung der Bonität eines potentiellen Kreditnehmers hat nicht nur
damit zu tun, dass Banken ihr Geld zurück haben wollen, sie wird auch
zu den Sorgfaltspflichten zählen - sobald die
EU-Verbraucherkredit-Richtlinie in österreichisches Gesetz umgesetzt
wird.
Demnach muss der Kreditgeber vor Abschluss des Kreditvertrages "die
Kreditwürdigkeit des Verbrauchers anhand ausreichender Informationen
bewerten, die er gegebenenfalls beim Verbraucher einholt und
erforderlichenfalls anhand von Auskünften aus der in Frage kommenden
Datenbank."
Problematische Quellen
Die Arbeiterkammer hat bei der Bank Austria, Bawag PSK, Erste Bank,
Hypolandesbank und Volksbank nachgefragt, wie die Bonität von
Privatkunden bei Kreditvergaben geprüft wird.
Die Daten, so zeigte sich, werden in erster Linie durch Selbstauskünfte
der Kunden, aus der Bankenwarnliste und aus der Kleinkreditevidenz
bezogen.
Zusätzlich werde Informationen aber auch von öffentlichen Registern und
Kreditauskunfteien bezogen, was der AK-Datenschutzexpertin Daniela
Zimmer zufolge nicht ganz unproblematisch ist. Denn dieser Sektor, so
sagt sie, sei wenig reguliert und hinsichtlich der Datenverarbeitung
und Transparenz würden Datenschutzbedenken bestehen.
"Schwarze Liste"
Auftraggeber für die Warnliste der Banken sind die österreichischen
Kreditinstitute die das Verbundsystem für Zwecke des "Gläubigerschutzes
und der Risikominimierung durch Hinweis auf vertragswidriges
Kundenverhalten" eingerichtet haben.
Eingetragen werden Bankkunden bzw deren Bürgen bei unerlaubter
Kontoüberziehung (durch vertragswidrige Nutzung von Schecks, Bankomat-
bzw. Kreditkarten) oder Fälligstellung, Aufkündigung bzw
Rechtsverfolgung bei Konto- oder Kreditverbindungen, soweit die
Forderung eingemahnt und innerhalb der im Fälligkeits- bzw.
Kontoaufkündigungsschreiben gesetzten Frist nicht bezahlt wurde und der
aushaftende Betrag 1000 Euro übersteigt.
Die Daten werden drei Jahre nach vollständiger Zahlung, in allen
anderen Fällen sieben Jahre nach der Schuldtilgung gelöscht.
Daten von Interesse
In die Bewertung der Kreditwürdigkeit fließen Stamm- und
Einkommensdaten sowie Daten über bereits laufende Finanzierungen und
Zahlungsunregelmäßigkeiten ein. Oft werde auch das "Kontoverhalten"
analysiert - etwa ob es regelmäßige Gehaltseingänge, häufige
Kontoüberziehungen etc. gibt, sagt Zimmer.
Wie wird geprüft
Alle befragten Bankinstitute haben angegeben, dass die
Bonitätsbewertung in erster Linie durch Mitarbeiter vorgenommen wird,
dass aber auch automatisierte Scoring-Verfahren in die Beurteilung
einfließen. Diese Verfahren berechnen anhand bestimmter Eckdaten die
Wahrscheinlichkeit, ob ein Kreditnehmer seiner Zahlungspflicht brav
nachkommen wird oder nicht.
Heikle Datenkategorien - wie die Lage der Wohnung oder die Häufigkeit
von Wohnungswechseln fließen nach Angaben der Banken nicht in die
Bonitätsbewertungen ein.
Scoring-Verfahren
Scoring-Methoden versuchen mit Hilfe von Fakten über eine Person,
allgemeinen Erfahrungen und statistischen Werten möglichst zuverlässig
das Verhalten eines Kunden vorherzusagen.
So wird u.a. damit die mathematisch-statistische Wahrscheinlichkeit
berechnet, mit der ein Kunde seine Zahlungspflichten erfüllen bzw.
verletzen wird.
Scoring darf als Entscheidungshilfe herangezogen werden. Das
Datenschutzgesetz verbietet aber grundsätzlich vollkommen automatische
Einzelentscheidungen. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel der
Kreditantrag ohnedies angenommen wird oder der Betroffene seinen
Standpunkt einbringen kann.
Bei Ablehnung
Wird ein Kredit abgelehnt, ist es für den Verbraucher wichtig, dass
dieser Prüfvorgang transparent ist und er die Ablehnungsgründe erfährt.
Dazu bedarf es Antworten auf folgende Fragen: Welche Datenbanken zieht ein Kreditanbieter vor Vertragsabschluß heran?
Welche Daten sind beim Kreditgeber und den benutzen Auskunftsquellen gespeichert?
Wie kommt der Kreditgeber zu seiner guten bzw schlechten Gesamtbewertung - werden beispielsweise Scoringmethoden eingesetzt?
Wann werden die Daten aktualisiert bzw gelöscht?
Die AK-Umfrage ergab: Wird ein Kredit abgelehnt, gewährt keine der
befragten Banken Einsicht in das Scoring-Verfahren.
AK-Forderung
Die AK fordert, um das Verfahren um Kreditvergaben transparenter und
fairer zu machen, eine unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Vorbild
der Telekom Control RTR.