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Video zu Polizeigewalt in Berlin aufgetaucht

Ein Student wurde im Jahr 2006 nach einem Übergriff der Polizei mit einem Schädelbruch ins Krankenhaus eingeliefert. Er trägt als Folge bis heute Implantate. Seine Anzeige wurde aufgrund falscher Aussagen von Polizisten eingestellt. Das Video beweist aber das Gegenteil.

Die Berliner Journalistin annalist grub kürzlich einen alten Fall von Körperverletzung hervor, bei der ein junger Mann ernsthaft verletzt wurde. Das Video vom 19. August 2006 zeigt Aufnahmen einer Gegendemonstration zu einem Naziaufmarsch in Berlin Pankow. Im Verlauf der Demonstration wurde der Biophysiker Paul B. von mehreren Beamten festgehalten, während ihm ein Polizist ins Gesicht schlug. Die Männer fixierten ihm am Boden, aus seiner Nase lief Blut auf die Straße. Die Auseinandersetzung gipfelte in einem Schädelbruch, die Implantate im Gesichtsbereich werden Paul dauerhaft begleiten. Im Video (Download hier) werden zahlreiche andere Fälle von polizeilicher Gewalt dargestellt. Demonstranten wurde mehrfach systematisch die Luft abgedrückt, einem Teilnehmer trat man mit Knien in den Unterleib, andere Demonstranten wurden gedemütigt und regelrecht gequält.   

Der verletzte Paul B. erstattete Anzeige wegen Körperverletzung, die eingestellt wurde. Die beteiligten Polizisten hatten vor Gericht ausgesagt, er wäre vermummt und mit einem Stein bewaffnet gewesen. Im Video, welches hier verfügbar ist, ist von einer Vermummung nichts zu sehen. Die Aufnahmen hatte ein Journalist erstellt, der namentlich nicht genannt werden möchte. Leider ist dort nicht erkennbar, ob Paul B. zuvor einen Stein in der Hand hielt.

 

Nach der Einstellung des Verfahrens wendete er sich Hilfe suchend an die zuständige Senatsjustizverwaltung. Diese antworteten ihm, es gäbe „erhebliche Zweifel an seiner Darstellung“. Man wies ihn auch vorsorglich daraufhin, dass „eine falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine Straftat“ darstellen würde. Gleichzeitig lief das Verfahren gegen ihn, was jedoch nicht eingestellt wurde. Im Juli 2007 wurde er wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Zumindest im Verlauf des Videos sind von ihm keine gewalttätigen Auseinandersetzungen erkennbar. Die Senatsjustizverwaltung teilte ihm mit, seine Verdächtigung könnte zu einem Bruch der Bewährung und damit zu weiteren Strafen führen. Paul B. legt aus Angst keine weiteren Schritte gegen die Beamten ein.

Als das Video als Beweis bei indymedia auftauchte, fasste er den Mut seine Anzeige wegen der Falschaussage der Beamten zu erneuern.

Im letzten Abschnitt des Videos wird auch ein Gespräch zwischen einem Demonstranten und einem Polizisten vom 1. Mai 2004 gezeigt. Dieser sagt, dass körperliche Übergriffe grundsätzlich strafbar seien. Der Beamte behauptet aber, er sei zur Durchsetzung der Staatsgewalt ermächtigt worden. Er dürfe die Körper anderer Menschen verletzten, weil er schlichtweg dazu ermächtigt sei. Der fragende Demonstrant versucht ihn zu einer belastenden Aussage zu drängen. Der antwortet lakonisch, wenn ihm das nicht gefallen würde, könnte er sich ja beschweren. Der Ausgang einer solchen Beschwerde ist leicht vorhersehbar.

 

Die Verknüpfung des Gewaltvideos aus dem Jahr 2006 mit dem Gespräch zwei Jahre zuvor ist natürlich in Anbetracht der Quelle (indymedia) alles andere als reiner Zufall. Dennoch ist auffällig, dass Strafverfahren gegen Bürger oftmals mit einer Verurteilung und solche gegen Beamte mit einem Freispruch enden. Zudem sind offenbar manche Polizisten der Meinung, sie dürfen zur Durchsetzung der Staatsgewalt selber Hand anlegen.

Für annalist sticht der Fall nicht besonders hervor. Das Spektakuläre sei lediglich, dass es Aufnahmen gibt, die ausnahmsweise belegen, was wirklich passiert ist. Bis auf die Berliner Zeitung hat bisher kein reguläres Newsmedium über diesen Vorfall berichtet.

 

 

 

 

 

Quelle: http://www.gulli.com