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Stasi Sicherheitspolizeigesetz
Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz

Schuldsprüche im Pyramidenspiel-Prozess
Kunden bezahlten 5.500 Euro und bekamen als Gegenleistung Wirtschaftsseminare

12 Schuldsprüche in Grazer Prozess um Pyramidenspiel
12 Schuldsprüche in Grazer Prozess um Pyramidenspiel Eurosuccess

Pyramiden-Spiel mit 6 Mio. Euro Schaden
Mit einem Einsatz von 5.000 Euro wurde ein Gewinn von 40.000 Euro versprochen

CCC im Besitz von staatlicher Spionagesoftware
Ministerium bestätigt

Bundestrojaner Österreich
Bundestrojaner auch nach Österreich verkauft

Schwere Vorwürfe gegen Behörde
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deutscher Staatstrojaner
Chaos Computer Club analysiert und veröffentlicht deutschen Staatstrojaner

Truecrypt verschlüsselt perfekt
Truecrypt Software schlägt FBI

Handy als Nebenkosten-Falle
Nebenspesen bei 7 Handy-Anbietern

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Nebenspesen bei 7 Handy-Anbietern

Grundgebühr und Gesprächskosten – damit ist es bei der Handy-Rechnung nicht immer getan. Denn: Die Mobilfunkanbieter haben sich ein Wirrwarr an Nebenkosten einfallen lassen. Ein AK Test bei sieben Anbietern bringt 57 unterschiedliche Nebenspesen ans Tageslicht. „Die Nebenspesen sind für Konsumenten unüberschaubar“, sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. „Oft ist es gar nicht eindeutig, ob sie tatsächlich verrechnet werden dürfen. Das muss dann meist erst gerichtlich geklärt werden.“

Die AK verlangt daher: Stopp den vielen Handy-Nebengebühren!

Zusatzkosten: Vom Vertragsabschluss bis zu den Extras

Der Vielfalt an Handy-Nebenspesen sind keine Grenzen gesetzt. So fallen Nebenspesen oft schon automatisch mit Vertragsabschluss an, zum Beispiel Kosten für die Aktivierung oder die SIM-Karten-Überlassung. Wer einen speziellen Wunsch hat, zahlt für „Extras“ (etwa für eine Wunschrufnummer). Manches wird von den Anbietern als Zusatzservice angesehen und sie verlangen Gebühren – für die Kunden gehört es aber durchaus zur Vertragsabwicklung, etwa die Zusendung einer Papierrechnung.

57 Nebenspesen bei 7 Handy-Anbietern

Die AK hat 57 unterschiedliche Nebenspesen bei sieben Handy-Anbietern gefunden.

Einige Beispiele:

Mehrwertdienste sperren muss gratis sein

Will jemand Mehrwertdienste, also 09er-Nummern, sperren lassen, dann muss das laut Telekomgesetz einmal im Jahr unentgeltlich angeboten werden. Ein Anbieter ist sehr erfinderisch, zeigt der AK Test: Die Sperre über das Online-Kundenportal ist kostenlos möglich. Wer anruft oder die Nummernsperre persönlich im Shop veranlasst, zahlt.

Extrakosten - teilweise juristischer Graubereich

Es ist nicht immer eindeutig, ob die Extrakosten für Einzelleistungen gerechtfertigt sind oder nicht. Das muss oft erst über dem Gerichtsweg geklärt werden. So sind derzeit Verfahren anhängig, ob ein Zahlscheinentgelt gestattet ist. Das Handelsgericht Wien hat – noch nicht rechtskräftig – geurteilt: Das Körberlgeld darf nach dem neuen Zahlungsdienstegesetz nicht mehr verlangt werden. Ein Gerichtsverfahren ist derzeit zur Frage anhängig, ob Papierrechnungen extra bezahlt werden müssen.