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Der Bundesnachrichtendienst (BND) nutzte offenbar die Online-Durchsuchung, um fleißig im Ausland zu spionieren.
Mindestens 2500 ausländische PCs soll der Geheimdienst mit Hilfe des sogenannten "Bundestrojaners" oder durch Installation von Keyloggern gehackt haben. So wurden in vielen Fällen die kompletten Inhalte der Festplatte an den BND übermittelt. Auch Mailboxen wurden in vielen Fällen überwacht oder durchsucht.
Nun erwägen Politiker, den BND bei seinen Handlungen stärker zu kontrollieren und einzuschränken, um derartige illegale Handlungen in Zukunft zu vermeiden. Wie ernst es ihnen dabei ist und wer möglicherweise die Handlungen des BND angeordnet oder zumindest gedeckt hat, ist natürlich fraglich.
Konsens zwischen den Parteien scheint zu sein, dass für Online-Durchsuchungen durch den BND eine verbindliche gesetzliche Regelung geschaffen werden muss. So sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), er wolle "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts". Ebenfalls in diese Richtung äußerte sich CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach.
Der Bundesnachrichtendienst hat offenbar in großem Umfang die Online-Durchsuchung zur Spionage angewandt und dadurch geheime Daten abgefangen. Nach SPIEGEL-Informationen wurden in den vergangenen Jahren 2500 Mal Computer im Ausland infiltriert.
Hackerangriffe im Auftrag der Bundesregierung sind kein Einzelfall. Nach Informationen des SPIEGEL hat der Geheimdienst BND in den vergangenen Jahren in mindestens 2500 Fällen PCs im Ausland durchsucht. Dabei seien zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert und nach Pullach übermittelt worden. In anderen Operationen wurden BND-internen Informationen zufolge sogenannte Keylogger installiert, mit denen Tastatureingaben mitverfolgt und dadurch Passwörter für E-Mailfächer gewonnen werden können.
Das Kanzleramt will nun mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung noch restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Online-Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.
Vor kurzem hatte der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung präsentiert, die das Kanzleramt im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Damals war aufgeflogen, dass der BND illegalerweise mehrere Monate lang den E-Mailverkehr zwischen dem afghanischen Minister Amin Farhang und einer SPIEGEL-Journalistin mitgelesen hatte.
Zu den Spionagezielen des BND, bei denen die Pullacher Behörde die Online-Durchsuchung angewendet hat, zählten auch der pakistanische Atomwissenschaftler Abdul Qadir Khan und das Computernetz des Iraks. Auch den E-Mail-Verkehr eines von der Welthungerhilfe geleiteten Büros in Afghanistan haben deutsche Agenten teilweise mitgelesen.
Inzwischen fordern sowohl Experten der Regierungskoalition als auch Oppositionspolitiker eine gesetzliche Regelung. "Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", sagt der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts".
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