Sind Ketten- Pyramidenspiele in Österreich gerichtlich strafbar? "ja"!
Warum sollte man nicht mit machen:
Nicht nur wegen der Strafbarkeit, sondern sie gefährden ihr gutes Einvernehmen mit ihren Verwandten, Freunden und Bekannten sowie deren Vermögen.
Siehe auch in der Homepage der österr. Arbeiterkammer,
http://noe.arbeiterkammer.atLaut verschiedenen Mitteilungen aus der Bevölkerung werden in der Steiermark, Kärnten, Salzburg und Wien und insbesondere in Deutschland in privaten Kreisen, Gasthäusern, Hotels, Seminarräumen über diese Gewinnmöglichkeiten informiert und verleitet nach Deutschland, insbesondere nach München zu solchen sonntäglichen Werbeveranstaltungen zu fahren.
Laut den bisherigen Ermittlungen nehmen hunderte, wahrscheinlich tausende Personen daran teil und nehmen das erforderliche Bargeld (pro Person zwischen € 1.000 und bis zu € 52.000,00) gleich mit.
Beschreibung (siehe auch in den zahlreichen Artikel und Aufsätzen im Internet)
1) Ein Schenkungskreis besteht aus 15 Unterkreisen ( Kugeln),
aufgeteilt in 4 Reihen/Stufen.
In einer Kugel können sich auch mehrere Personen zusammenfinden.
Eine Reihe besteht aus 8 Kugeln (Achter-Kugeln)
die nächste Reihe aus 4 Kugeln (Vierer-Kugeln)
die übernächste Reihe aus 2 Kugeln (Zweier-Kugeln)
die höchste aus 1 Kugel (Schenkungskugel)
2) Ein Schenkungskreis ist voll, wenn alle Personen in den Achterkugeln bereit sind, bis zu € 160.000,00 (pro Achter-Kugel bis zu € 20.000,00) in bar mit einer Schenkungsurkunde den Leuten in der Schenkungskugeln zu bezahlen. Nach der Beschenkung teilt sich der Schenkungskreis in 2 Teile zu je 7 Kugeln auf, womit 2 neue Schenkungskreise gegründet werden.
Da nach den Beschenkungen die Schenkungskugel ausscheiden und die Zweier- und Vierer-Kugeln in die bessere Position nachrücken können, sollten durch unendlich weitere Beschenkungen und Teilungen, jeder in die Zone mit einem 8-fachen Gewinn in die Schenkungskugel gelangen.
3) Den interessierten Schenkungskreisteilnehmern wird vorgegaukelt, dass es sich hierbei um kein Pyramidenspiel im strafrechtlichen Sinne handle und zwar u.a. mit der fadenscheinigen Begründung, dass eine echte Pyramide ihre Spitze oben hätte und die „Pyramide“ der Schenkkreis sich aber mit der Spitze nach unten entwickle.
4) Bei den ha. Ermittlungen kam deutlich zu Tage, dass von Seiten der Teilnehmer, abgesehen von den Organisatoren, keine Übersicht geschweige den eine Kontrolle möglich ist.
Dem Betrug und sonstigen Malversationen stehen Tür und Tor weit offen.
Die Organisatoren/Nutznießer und Teilnehmern kennen sich nur per Vornamen, damit Rückforderungen und wohl auch die Ermittlungen der Polizei erschwert werden.
Dabei sind folgende Umstände erwähnenswert:
a) Die Teilnehmer können/wollen sich nicht daran erinnern,
an welchen Charts sie ganau beteiligt sind und wem sie die
Geldgeschenke gaben,
d) sie wollen nicht wissen,wo sie gerade in der Pyramide stehen,
e) es gibt keine Bestätigungen über geleistete Zahlungen.
5) Die Teilnehmer wissen nur, dass sie in den Veranstaltungen in den Hotels in München öffentlich vor dem Publikum (hunderte Menschen) ihre großzügigen Geldgeschenke in einer durchsichtigen Plastikhülle samt vorgedruckter und unterfertigter Geschenkurkunde für alle sichtbar an unbekannte Personen übergeben haben.
6) Durch die geschickten Vorträge, insbesondere durch die in München vor aller Publikum durchgeführten sehr beeindruckenden Beschenkungen können sich die Interessierten auf Grund der Gruppendynamik, wohl auch wegen der anscheinend weit verbreiteten Leichtgläubigkeit und Geldgier kaum ein gesundes Misstrauen entwickeln und die Vorgänge realistisch beurteilen.
7) Das Wesen des Schenkungskreises ist, so wie auch bei den Pyramidenspielen im strafrechtlichen Sinn üblich, dass ständig neue Teilnehmer angeworben werden, um ihren doch sehr ansehnlichen „geschenkten Betrag“ nicht zu verlieren.
Seitenanfang
Ich habe mich begeistern lassen, ich bin eingefahren, was tun?
Machen sie sich genaue Notizen/Gedächtnisprotokolle über jedes Treffen,
lassen sie sich Informationsmaterial und die Aufzeichnungen geben.
Wer sind die Initiatoren?
Wer hält Vorträge?
Anzahl der Teilnehmer, Namen, Beruf, Alter, Telefonnummern, Adressen?
Wer schenkt, wer wird beschenkt, in welcher Höhe?
Zusammenfassend soviel Information sichern als möglich.
Dann das Geld zurückfordern, falls das erfolglos ist, Strafanzeige erstatten.
Weiters Informationstreffen der Polizei/Gendarmerie vorher anzeigen.
Bei anhängigen Strafverfahren sich als Privatbeteiligter mit der Schadenssumme anschließen - kostet nichts - ,,
dabei beim Staatsanwalt und beim Strafgericht auf Abschöpfung drängen