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 Betreff des Beitrags: Tauschbörsen-Urteil in Wuppertal
BeitragVerfasst: 23. April 2008, 22:07 
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Registriert: 23. April 2008, 18:32
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Anwalt sieht Rechtsstaat gefährdet

Die Staatsanwaltschaft in Wuppertal ist Vorreiter, wenn es darum geht, die Ermittlungen der Userdaten von Filesharern einzustellen, da es sich hierbei um unverhältnismäßige Ermittlungen handelt, die allein der finanziellen Bereicherung der Abmahnanwälte dienen.

Nun hat der Anwalt Freiherr von Gravenreuth eine Strafanzeige wegen Strafvereitlung gestellt.

Er sieht in dem Urteil eine Gefährdung des Rechtsstaates.

Er begründet dies damit, dass sich gewerbsmäßiges Filesharing oft erst nach den Ermittlungen aufdecken lässt.

Bisher ist jedoch kein P2P-Protokoll bekannt, das den Upstream von Dateien vergütet, was Gewerbsmäßigkeit offenbar ausschließt.

Ein P2P-User, der ein Album herunterlädt, betreibt nicht gleich eine P2P-Börse. "Mal sehen ob diese Strafanzeige auch wegen Arbeitsüberlastung unbearbeitet bleibt", so Gravenreuth.

Quelle: www.gulli.com

Anscheinend hat dieser Anwalt, Filmlobby nichts anderes gelernt als nur irgendwelche Abmahnungen zu schreiben.

Ja, es wird einigen Anwälten sicher nicht in ihre Krautsuppe paßen, das sich endlich ein Gericht nicht mehr der Musik und Filmlobby beugt und sich wieder der richtigen Rechtssprechung erinnert bzw. zuwendet.

Durchforstet man das Net ein wenig, stößt man auf sehr interessante Dinge, welche anscheinend Freiherr von Gravenreuth betreffen:

http://gravenreuth.blogspot.com/

http://koeln.ccc.de/archiv/drt/gravenreuth-faq.html

http://www.heise.de/newsticker/Anwalt-G ... dung/95843

Also dieser Gravenreuth ist ja ein ganz besonderes Früchtchen, selbst mehr als genug Dreck auf dem Kanzleitisch, will er auch noch über andere herfallen.

Jetzt stellt sich mal die Frage, wie lange sich die Deutsche Justiz seine Dummheiten noch gefallen läßt, bevor man einen solchen Berufsstand Schädiger endlich die Anwalts Zulassung entzieht, solche Anwälte sind eine Schande für die Berufsbezeichnung " Jurist ".

Es ist eigendlich wunderlich, das die Anwaltskammer nicht schon gegen Freiherr von Gravenreuth vorgegangen ist.

Bleibt nur zu hoffen, das sich UNDERGROUND IT Speziallisten der Sache annehmen.

In seiner Aussage: Er sieht in dem Urteil eine Gefährdung des Rechtsstaates, er meinte wohl, seines Bankkontos.

Wie kann er da von Rechtsstaat reden, bei seinem Vorstrafenregister.

Diesen Herrn Anwalt ist das Wort Rechtsstaat wohl nur aus einem Märchenbuch bekannt, die Bedeutung Rechtsstaat kann er mit Sicherheit nicht kennnen.

Mal sehen ob diese Strafanzeige auch wegen Arbeitsüberlastung unbearbeitet bleibt", so Gravenreuth.

Sie wird eher wegen kompedender Dummheit eines nicht ganz astreinen Anwalts unbearbeitet bleiben, hoffentlich.


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