Einige Passagen des Rundfunkgebührenvertrags sind Auslegungssache, sodass die einzelnen Bundesländer diese auch unterschiedlich festlegen können.
Seit dem 1. Januar 2007 werden auch für PCs bzw. für Internetfähige Handys Rundfunkgebühren verlangt.
Die Verwaltungsgerichte in Münster und Koblenz haben in Einzelfällen entschieden, dass ein PC-Besitz nicht unbedingt bedeuten muss, dass man damit auch Fernsehen empfängt.
Der Verein MSG-Peine hatte den NDR verklagt, da er ihnen keine GEZ-Befreiung für den PC gab.
Quelle:
www.teltarif.de