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Vater und Sohn, Exbezirkshauptmann und BIA-Beamter, fahren hintereinander ins Radar, beide mit demselben Kennzeichen. Die Folge: eine Verfahrenseinstellung.
Es war der 1. Jänner 2009. Zwei Autos fahren ins Radar: ein Mercedes mit dem behördlichen Kennzeichen „GS 10EC" und ein Fiat. Der hat auch das Kennzeichen „GS IOEC". Der einzige Unterschied- Das Kennzeichen am Mercedes zeigt das (neue) EU-Emblem, wäh. rend die Nummer-tafel am Fiat ohne EU-Emblem geblitzt wurde. Zulassungsbesitzer des „doppelten" Kennzeichens ist Dr. Michael P., bis vor nicht allzu langer Zeit noch Bezirkshauptmann im Burgenland. Was die Causa noch heikler macht: Ein involvierter Informant behauptet, dass den zweiten Wagen der Sohn des Exbezirkshauptmannes gefahren hätte. Das Brisante daran: P. junior war zu diesem Zeitpunkt Beamter der Antikorruptionsbehörde BIA. Bei der zuständigen Straf. behörde, deren früherer Leiter P. senior war, soll man sich von Beginn an gewunden haben, den Fall wie jeden anderen zu behandeln. „Mit Eisenstadt" sei mehrfach telefoniert worden, wie weiter vorzugehen sei. Umso aufschlussreicher scheint heute, welche kuriosen Wege das Verfahren genommen hat. Die Fakten: Am 12. Mai 1993 wurde Dr. P. das Kennzeichen „GS 10EC" ausgefolgt. Am 4. Dezember 2000 meldete er einen neuen Pkw, also den Mercedes, auf dieses Kennzeichen an. Am 22. März 2004 bekam Dr. P.
großen Versicherung neue, mit dem blauen EU-Emblem versehene Nummernschilder ausgehändigt. Im Computer der Zulassungsstelle wird vermerkt, dass Dr. P.s alte Kennzeichen verschrottet worden seien. Am 8. November 2004 meldet Dr. P. dann einen zweiten Pkw, den Fiat, als Zweitfahrzeug mit Wechselkennzeichen an. Einzig: Verschrottet waren die alten Nummernschilder offensichtlich nicht, denn sonst wären nicht beide Autos – mit dem alten und dem neuen Kennzeichen – am 1. Jänner
2009 kurz hintereinander ins Radar gefahren. Wie das möglich war, obwohl bei der Zulassungsstelle die Verschrottung der Nummerntafel vermerkt war – was eine Rückgabe zwingend voraussetzt –, wurde jetzt allerdings nicht aufgeklärt. Klar scheint nur: Die gleichzeitige Verwendung ein und desselben Kennzeichens für zwei Pkws hat rechtliche Konsequenzen. Denn die Kfz, Versicherung wird nur für ein Auto bezahlt, ebenso die motorbezogene Versicherungssteuer.
Was noch auffällt: In den NEWS vorliegenden Akten kommt der Sohn von Dr. P., der mittlerweile als künftiger stellvertretender Sicherheitsdirektor des Burgenlandes gehandelt wird, überhaupt nicht vor. Wer der Fahrer des zweiten Pkws war, wurde von Behördenseite nicht thematisiert. Erst nach einigem Hin und Her entschloss man sich dann doch, den – verkürzten – Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Eisenstadt zu übermitteln. Die leitete ein Verfahren wegen des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt gegen den Senior ein. Der stünde im Verdacht, diesen „in der Zeit von 22. März 2004 bis 23. Jänner 2009 durch Einbehalten der Kennzeichen GS 10EC ohne Emblem" begangen zu haben. Einzig. Schon am 17. März wurde das Verfahren gegen den Senior wieder eingestellt. In der Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens wurde gar das Geburtsdatum des Dr. P. als „unbekanntes Geburtsdatum" angegeben, was kaum auf ein übermäßig ambitioniertes Ermittlungsverfahren schließen lässt.
Pikanterie am Rande: Diesen Dienstag chauffierte wieder der Junior den Mercedes mit dem Kennzeichen „GS 10EC". Geparkt hat er vor seinem neuen Büro: der Sicherheitsdirektion Burgenland.
STILLSTAND. Das Verfahren gegen den Senior hat die Justiz eingestellt (siehe Faksimile). Zu Redaktionsschluss von NEWS fuhr der Junior wieder den Wagen und parkte vor seinem Büro: der Sicherheitsdirektion.
Jetzt fährt der Junior den Wagen ...
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