News

Stasi Sicherheitspolizeigesetz
Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz

Schuldsprüche im Pyramidenspiel-Prozess
Kunden bezahlten 5.500 Euro und bekamen als Gegenleistung Wirtschaftsseminare

12 Schuldsprüche in Grazer Prozess um Pyramidenspiel
12 Schuldsprüche in Grazer Prozess um Pyramidenspiel Eurosuccess

Pyramiden-Spiel mit 6 Mio. Euro Schaden
Mit einem Einsatz von 5.000 Euro wurde ein Gewinn von 40.000 Euro versprochen

CCC im Besitz von staatlicher Spionagesoftware
Ministerium bestätigt

Bundestrojaner Österreich
Bundestrojaner auch nach Österreich verkauft

Schwere Vorwürfe gegen Behörde
staatliche Spionagesoftware

deutscher Staatstrojaner
Chaos Computer Club analysiert und veröffentlicht deutschen Staatstrojaner

Truecrypt verschlüsselt perfekt
Truecrypt Software schlägt FBI

Handy als Nebenkosten-Falle
Nebenspesen bei 7 Handy-Anbietern

News Archiv

Ab 1. März: Kostenkontrolle bei Datenroaming

Beim mobilen Surfen im Internet können unerwünschte und unerwartet hohe Kosten entstehen. Ab 1. März sind Nutzer von Datenroamingdiensten besser geschützt, denn es muss ihnen kostenlos eine Kontrollmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Und zwar sind Mobilfunkbetreiber aufgrund der EU-Roaming-Verordnung verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren, wenn ein zuvor festgelegter Höchstbetrag erreicht wird.

EU-Roaming-Verordnung
Bei der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR) gebe es immer wieder Beschwerden über überhöhte Telefonrechnungen aufgrund der Nutzung von Datenroaming, sagt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation.

Die Bestimmungen der EU-Roaming-Verordnung, die Konsumenten nun vor hohen Telefonrechnungen bewahren können, gelten für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Aktive Information
Die Warnfunktion kann kostenlos aktiviert werden und funktioniert so, dass der Kunde bei Erreichen eines Höchstbetrags aktiv vom Betreiber gewarnt werden muss.

Der vom Betreiber festgelegte Höchstbetrag kann für einen bestimmten Nutzungszeitraum (z.B. für die Rechnungsperiode) ausgewählt werden. Der Höchstbetrag ist entweder als Geldbetrag oder als Datenvolumen angegeben.

Wird die angegebene Grenze erreicht, erhält der Kunde eine Nachricht. Gleichzeitig wird er informiert, wie er die Datenroamingdienste weiterhin nutzen kann und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde nicht unverzüglich auf die Nachricht , muss der Betreiber die Erbringung und Verrechnung von Datenroamingdiensten einstellen.

 

Maximal 60 Euro muss angeboten werden
Wie viele Auswahlmöglichkeiten an Höchstbeträgen die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden anbieten, bleibt ihnen überlassen. Vorgeschrieben ist nur, dass einer der angebotenen Maximalbeträge 60 Euro pro Monat nicht überschreiten darf.

Ab 1. Juli 2010 gilt dieser Höchstbetrag von 60 Euro automatisch für alle Kunden, die bis dahin keinen anderen Höchstbetrag ausgewählt haben.

 

Quelle: http://help.orf.at